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Bis zu 73.000 Euro für zu Unrecht Inhaftierte
Zu Unrecht in Sicherungsverwahrung untergebrachte Straftäter haben einen Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 500 Euro monatlich. Das entschied das Landgericht Karlsruhe. Danach erhalten die vier Kläger Schmerzensgeld in Höhe von 49.000 bis 73.000 Euro.
Als die heute zwischen 55 und 65 Jahre alten Männer wegen Sexualdelikten zu Haft plus Sicherungsverwahrung verurteilt wurden, galt noch eine Höchstdauer von zehn Jahren Verwahrung...
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschied jedoch Ende 2009, dass eine nachträglich verlängerte Sicherungsverwahrung gegen die Menschenrechte der Betroffenen verstößt...
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Hat sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) schon um die vergewaltigten und eventuell ermordeten Menschen, Gedanken gemacht?
Um für immer zerstörte Familien/Ehen und Lebenswege?




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