Institut für Islamfragen der Evangelischen Allianz 10 Oktober 2011
Vom Rechtsgutachtergremium des irakischen, muslimischen Fernsehsenders "al-Furat"
Eine fünfte Frau könnte nur über einen Ehevertrag in einer Genussehe geheiratet werden
Frage: "Ein Mann hat vier Frauen geheiratet. Er hat die erste von diesen verstoßen [sich von ihr scheiden lassen] und eine neue Frau geheiratet. Er hat jedoch bereut, dass er die erste Ehefrau verstoßen hat. Deshalb wollte er die erste Ehefrau noch einmal heiraten. Darf er das?"
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Der war gut!!
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