Rechtsgutachten-Nr.: 17156
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Fatawa zu der Frage, ob ein Muslim Blumen verschenken darf
Rechtsgutachten-Nr.: 17156
Von dem Generalvorsitz des Rechtsgutachtergremiums für wissenschaftliche Forschung und Rechtsgutachten Saudi-Arabiens unter Mitwirkung von Sheich Bakr Abu-Zaid, Abdul-Aziz Al al-Sheich, Salih al-Fawzan, Abdullah Ibn Ghudayyan unter dem Vorsitz von Abdul-Aziz Ibn Abdullah Ibn Baz
(Institut für Islamfragen, dh, 10.06.2010)
Frage: "Es verbreitet sich die Gewohnheit, Blumen an Eingängen von Krankenhäusern zu verkaufen und zwar zu unterschiedlichen Preisen von 50-2000 saudischen Rial. Wenn diese Blumen gekauft worden sind, werden sie Patienten in den Krankenhäusern verschenkt. Dies ist etwas, was Ungläubige mit Patienten in ihren Ländern so handhaben. Einige Menschen [Muslime] sind mittlerweile regelrecht stolz darauf. Sie verschwenden viel Geld dafür, denn diese [verschenkten Blumen] verwelken schnell und enden im Müll. Ihre Eminenz, wir befürchten, dass sich dies [als Geste] noch weiter entwickeln könnte, so dass Muslime sie [die Blumen] auf Gräber und Särgen plazieren, genau, wie man das im Westen und in einigen arabischen Ländern praktiziert. In den Ländern der Ungläubigen befinden sich diese [Blumen-] Geschäfte neben den Kirchen. Wir hoffen, Ihre Eminenz werden ein Rechtgutachten erlassen, um das zu verbieten.“
Antwort: "Anhand dessen, was Sie geschildert haben, hat der Generalvorsitz des Rechtsgutachtergremiums für wissenschaftliche Forschung und Rechtsgutachten [in Saudi-Arabiens] ein Rechtsgutachten erlassen, das diesen Brauch [das Verschenken von Blumen an Patienten] verbietet. Denn dieser Brauch beinhaltet unrechtmäßigerweise Geldverschwendung und die Nachahmung der Feinde Allahs."
Quelle: http://www.alifta.com/Search/ResultD...stKeyWordFound
Rechtsgutachten-Nr.: 17880
Frage: "Darf man Blumen auf Hochzeitsfeiern verschenken?"
Antwort: "... Es ist verboten, Blumen oder Früchte auf Hochzeitsfeiern zu verschenken, denn dies basiert nicht auf dem islamischen Gesetz [arab. Sharia]. Es ist [islamisch] geboten, die "Hochzeitsmahlzeit" einzuhalten, egal, zu welchem Zeitpunkt. Allahs Prophet - Allahs Segen und Heil seien auf ihm - sagte zu einem verheirateten Mann: 'Gestalte eine Mahlzeit, selbst wenn dies nur ein Schaf ist'.
Quelle: http://www.alifta.com/Search/ResultD...stKeyWordFound



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