Saubär
10.02.2009, 00:18
Internationaler Arbeitskreis für Verantwortung in der Gesellschaft e.V.
International Working Group for Responsibility toward Society
Международная рабочая група «Ответственность в обществе»
Geschäftsstelle: Dr.Hans Penner D-76351 Linkenheim-H - E-Mail: vorstand@iavg.org - www.iavg.org
IAVG-Internet-Dokumentationen
Islam und Grundgesetz
www.iavg.org/iavg011.pdf / Stand: 10.03.2008
Ausgelöst durch die Immigration türkischer Gastarbeiter hat sich in Deutschland der Islam ausgebreitet
mit derzeit über drei Millionen Anhängern. Die europäische Kultur ist wesentlich vom Christentum
geprägt worden, das sich in grundsätzlichen Auffassungen vom Islam unterscheidet. Jesus,
der Gründer des Christentums, hat in Glaubensfragen jegliche Anwendung von Zwang oder Gewalt
strikt abgelehnt, während Mohammed, der Gründer des Islam, Gewaltanwendung praktizierte und
forderte. Die politische Doktrin des Islam ist mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
nicht vereinbar. Aus diesem Grund ist ein Kulturkonflikt in Deutschland bereits Realität. Zu erwarten
ist eine Verschärfung dieses Konfliktes.
Inhaltsverzeichnis
1. Entstehung des Islam in Mekka............................................. .................................................. ........
2. Politische Ideologie des Islam in Medina .................................................. ...................................... 1
3. Absolutheitsanspruch des Islam............................................. .................................................. .......
4. Gewaltbereitschaft des Islam .................................................. .................................................. ......
5. Keine Religionsfreiheit im Islam .................................................. .................................................. ..
6. Ungleichheit der Geschlechter .................................................. .................................................. ....
7. Körperstrafen..................................... .................................................. ...........................................
8. Völkerverständigung............................... .................................................. ......................................
9. Quellen .................................................. .................................................. .......................................
1. Entstehung des Islam in Mekka
Mohammed (geb. ca. 570) begründete in Mekka den Islam. „Islam“ bedeutet Unterwerfung unter den Willen
der islamischen Gottheit. „Muslim“ bedeutet wörtlich „sich unterwerfend“ (SCH94:47). Mohammed erlebte
eine Reihe von Visionen und Auditionen, die erste etwa im Jahr 610, die als sein Berufungserlebnis gilt. Aus
jüdischen und sektiererisch-christlichen Fragmenten konstruierte Mohammed die Religion des Islam.
„Diesen jüdisch-christlichen Einfluß machen die Inhalte seiner ersten Verkündigungen deutlich, da sie
die Verwandtschaft zu christlich-jüdischen Glaubensinhalten nahelegen. Es ist dies insbesondere die
Verkündigung des Weltschöpfers,des monotheistischen Glaubens an den einen, höchsten, allmächtigen
Gott, die Androhung eines kommenden Gerichtes über den Unglauben seiner arabischen Landsleute
und die Lehre von der Auferstehung der Toten.“ (SCH94:42)
„Ein bedeutender Teil des koranischen Textes wurde erst später in Medina offenbart. Daher stellt sich
die Frage, ...was zu dieser (mekkanischen) Zeit der ‚Islam’ bedeutete...:
- Der Glaube an Gott,
- die Anrufung Gottes und Bitte um Vergebung für Sünden,
- Gebete...,
- Hilfe für Bedürftige,
- die Lossage vom Vertrauen auf trügerischen Reichtum und vom Betrug,
- Zucht im persönlichen Leben und
- das Verbot neugeborene Mädchen zu töten. (SCH94:68)
Bemerkenswert ist, daß der Islam die Erlösungsbedürftigkeit des Menschen nicht sieht und deshalb auch
keine Soteriologie kennt. Auch kennt der Islam keine Heilsgewißheit. Der Islam läßt in seinen mekkanischen
Anfängen keine aggressiven Züge gegenüber Nichtmuslimen erkennen.
2. Politische Ideologie des Islam in Medina
Mohammed wurde in Mekka stark angefeindet und zog sich deshalb im Jahr 622 nach Medina zurück. In
Medina setzten sich seine Visionen und Auditionen fort. Unter den verworrenen politischen Verhältnissen in
Medina entwickelte sich Mohammed zu einem Diktator. Den Islam gestaltete Mohammed in Medina zu einer
politischen Staatsdoktrin um, die unter Mißachtung der Menschenrechte nach Weltherrschaft strebt.
Die Muslime organisierte er zur politisch-religiösen „Umma“, der nach Auffassung des Islam besten Gemeinschaft
von Menschen.
3. Absolutheitsanspruch des Islam
Der Islam erhebt einen Absolutheitsanspruch seiner Lehre. Jede menschliche Meinung hat sich dem Koran,
dem heiligen Buch des Islam, unterzuordnen:
"... bei Ihm (Allah) ist die Urschrift des Buches" [Sure 13:39];
"Dies ist das Buch (Allahs), das keinen Anlaß zum Zweifel gibt, (es ist) eine Rechtleitung für die Gottesfürchtigen"
[Sure 2:2];
"Und Wir haben das Buch mit der Wahrheit zu dir herabgesandt... richte also zwischen ihnen nach
dem, was Allah herabgesandt hat und folge nicht ihren Neigungen, von der Wahrheit abzuweichen,
die zu dir gekommen ist" [Sure 5:28].
Demzufolge muß der gläubige Moslem dem Koran eine höhere Autorität zubilligen als dem Grundgesetz der
Bundesrepublik Deutschland. Zweifel am Koran als Niederschrift einer himmlischen Urschrift bestehen
schon wegen der zeitbedingten Aussagen des Koran. Der Koran enthält Dialoge zwischen Mohammed und
seinen mekkanischen Zeitgenossen, etwa Sure 29:50-51.
4. Gewaltbereitschaft des Islam
Nachdem sich Mohammed nach 622 in Yathrib (Medina) zum Alleinherrscher über die dortigen jüdischen
und arabischen Volksstämme aufgeschwungen hatte, überfiel er Karawanen auch in einer Zeit traditioneller
arabischer Waffenruhe. Der jüdische Stamm der Banu Quaynuqa lehnte eine Zwangsbekehrung zum Islam
ab:
„Die Männer wurden gebunden, und der ganze Stamm wurde nach Syrien verbannt“. Nach Konflikten
mit dem jüdischen Stamm Banu Nadir wurde auch dieser vertrieben. Der dritte in Medina ansässige
jüdische Stamm, die Banu Qurayza, wurde vernichtet. Muhammad ließ in deren Stadt Massengräber
ausheben, „dann wurden die Juden zu ihm geführt und bei den Gräbern enthauptet - insgesamt 600
bis 900 Männer. Die Hinrichtung dauerte den ganzen Tag über... Die Frauen und Kinder wurden zum
größten Teil in Medina versteigert, die übrigen in Syrien und in Nadjd“ (BOU90).
Der Glaubenskampf, auch der bewaffnete, ist für den Moslem religiöse Pflicht:
„Muhammad fordert im Koran dazu auf, sowohl Juden als auch Christen solange zu bekämpfen, bis
sie entweder den islam annehmen oder sich durch Kopfsteuer... ‚freikaufen’ [Sure 9:29-33]
(SCH94:82)
"Und kämpft gegen sie, bis es keine Verwirrung (mehr) gibt und die Religion Allah gehört..." [Sure
2:193];
"Zu kämpfen ist euch vorgeschrieben, auch wenn es euch widerwärtig ist..." [Sure 2:216];
"Bekämpft sie; so wird Allah sie durch eure Hand bestrafen und demütigen und euch gegen sie helfen..."
[Sure 9:14].
Unverhohlen fordert der Koran zur Anwendung brutalster Gewalt auf:
"Und tötet sie, wo immer ihr auf sie stoßt, und vertreibt sie, von wo sie euch vertrieben haben; denn
die Verführung (zum Unglauben) ist schlimmer als Töten..." [Sure 2:191]
"Und wenn sie sich abwenden, dann ergreift sie und tötet sie, wo immer ihr sie auffindet; und nehmt
euch keinen von ihnen zum Beschützer oder zum Helfer" [Sure 4:89]
"Der Lohn derer, die gegen Allah und Seinen Gesandten Krieg führen und Verderben im Lande zu erregen
trachten, soll sein, daß sie getötet oder gekreuzigt werden oder daß ihnen Hände und Füße
wechselweise abgeschlagen werden oder daß sie aus dem Lande vertrieben werden. Das wird für sie
eine Schmach in dieser Welt sein, und im Jenseits wird ihnen eine schwere Strafe zuteil" [Sure 5:33]
"In die Herzen der Ungläubigen werde Ich Schrecken werfen. Trefft (sie) oberhalb des Nackens und
schlagt ihnen jeden Finger ab!" [Sure 8:12]
"Zieht aus, leicht und schwer, und kämpft mit eurem Gut und mit eurem Blut für Allahs Sache! Das ist
besser für euch, wenn ihr es nur wüßtet!" [9:41]
"Wenn ihr auf die stoßt, die ungläubig sind, so haut (ihnen) auf den Nacken; und wenn ihr sie schließlich
siegreich niedergekämpft habt, dann schnürt ihre Fesseln fest. (Fordert) dann hernach entweder
Gnade oder Lösegeld, bis der Krieg seine Lasten (von euch) wegnimmt..." [Sure 47:4]
"Wahrlich, Wir haben für die Ungläubigen Ketten, eiserne Nackenfesseln und einen Feuerbrand bereitet."
[Sure 76:4]
5. Keine Religionsfreiheit im Islam
Das Grundgesetz gewährt Religionsfreiheit. Der Islam hingegen kennt keine Religionsfreiheit:
"Das sakralen Gesetz des Islam (Scharia) verbietet christliche Mission. Muslime wie beispielsweise
die Taliban, berufen sich bei der Behandlung der Nichtmuslime, vor allem der Christen, auf das islamische
Fremdenrecht. Diesem zufolge gelten Christen in einem islamischen Land als Schutzbefohlene',
die gegen Zahlung einer Kopfsteuer geduldet werden. Die Basis des islamischen Fremdenrechts
bildet ein Vertrag, den der zweite Kalif Umar ibn al-Khattab nach der Unterwerfung Syriens im Jahr
638 mit dessen einheimischen christlichen Bewohnern geschlossen hat. In diesem Vertrag, der bis
heute die Grundlage für das islamische Fremdenrecht darstellt, verpflichten sich die Christen, keine
Mission unter den Muslimen zu betreiben; den Muslimen immer mit Respekt zu begegnen; keinen ihrer
Angehörigen daran zu hindern, den Islam anzunehmen; ihre Kreuze und Bücher niemals öffentlich
zu zeigen. Mit dem Hinweis auf Sure 2:191 ("Die Verführung der Muslime ist schlimmer als der Totschlag")
forderte der Präsident der türkischen Religionsbehörde im Jahr 2000 alle islamischen Staaten
auf, gegenüber der christlichen Mission besonders wachsam zu sein" (Evangelische Karmelmission).
6. Ungleichheit der Geschlechter
Nach dem Grundgesetz sind Mann und Frau gleichberechtigt. Zu beachten ist, daß Mohammed den Muslimen
als absolutes Vorbild gilt:
„Nicht ganz eindeutig ist die tatsächliche Zahl der Frauen Muhammads. Der Biograph Ibn Ishaq nennt
die Zahl von dreizehn Frauen, der Historiker at-Tabari fünfzehn, andere Quellen noch nhöhere Zahlen.
Nicht ndarin eingeschlossen sind die Nebenfrauen, mit denen Muhammad keine offizielle Eheschließung
einging. Bei Muhammads Tod blieben wohl neun Witwen zurück. Sure 33:50 legitimiert die Ausnahmeregelung
für Muhammad, dem es als einzigem Menschen von Gott gestattet war, mehr als vier
Frauen zu heiraten... Diese Ausnahmen legitimierte der Koran stets mit Offenbarungen im Nachhinein...“
(SCH94:307)
Der Koran gesteht dem Ehemann das Recht zu, seine Ehefrau zu schlagen:
„Die Männer stehen über den Frauen, weil Gott sie vor ihnen ausgezeichnet hat, und wegen der Ausgaben,
die sie von ihrem Vermögen machen... Und wenn Ihr fürchtet, daß die Frauen sich auflehnen,
dann ermahnt sie, entfernt euch von ihnen im Ehebett und schlagt sie. Wenn sie euch dann gehorchen,
dann unternehmt nichts weiter gegen sie!“ [Sure 4:34]
Frauen sind bei Vererbungen nicht gelichberechtigt:
„Sie erbt jedoch immer nur die Hälfte von dem, was ein männlicher Erbe bekommen würde [Sure
4:11-12]“ (SCH94:339)
7. Körperstrafen
Körperstrafen sind nach dem Grundgesetz verboten. Im islamischen Recht werden Körperstragen gefordert.
„Schwerer Diebstahl: Nach Sure 5:33,38 und der Überlieferung soll dem Täter beim ersten mal die
rechte Hand und im Wiederholungsfall der linke Fuß amputiert werden.“ (SCH94:296)
Angesichts der Gleichwertigkeit der Hadithe mit dem Koran ist folgender Bericht über den Umgang von Mohammed
mit einer Ehebrecherin von Bedeutung:
„Eine Frau kam zum Propheten. Sie war infolge eines Ehebruchs schwanger. Sie sagte: O Gesandter
Gottes, ich habe eine gesetzliche Strafe verdient, so verhänge sie über mich. Der Gesandte Gottes
rief ihren Sachwalter zu sich und sagte: Sei gut zu ihr. Und sobald sie ihre Niederkunft gehabt hat,
bringe sie zu mir. Er tat so. Da befahl der Prophet, und ihre Kleider wurden um sie festgebunden.
Dann befahl er, und sie wurde gesteinigt.“ (KOR87:550)
8. Völkerverständigung
Artikel 9 des Grundgesetzes besagt:
"Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich
gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten,
sind verboten."
Der Koran unterteilt die Menschen in gläubige Muslime, ungläubige "Schriftbesitzer" (Juden und Christen)
und sonstige Ungläubige. Das Verhalten "Ungläubigen" gegenüber ist im Koran von grob rechtswidrig bis
mörderisch vorgeschrieben und inhaltlich zweifelsfrei gegen den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet.
9. Quellen
BOU90 Bouman,J.
Der Koran und die Juden; Darmstadt (1990).
KOR87 Koran
Der Koran, Gütersloh 1987, Seite 550)
SCH94 Schirrmacher,C.
Der Islam 1; Neuhausen 1994
http://www.iavg.org/iavg011.pdf
International Working Group for Responsibility toward Society
Международная рабочая група «Ответственность в обществе»
Geschäftsstelle: Dr.Hans Penner D-76351 Linkenheim-H - E-Mail: vorstand@iavg.org - www.iavg.org
IAVG-Internet-Dokumentationen
Islam und Grundgesetz
www.iavg.org/iavg011.pdf / Stand: 10.03.2008
Ausgelöst durch die Immigration türkischer Gastarbeiter hat sich in Deutschland der Islam ausgebreitet
mit derzeit über drei Millionen Anhängern. Die europäische Kultur ist wesentlich vom Christentum
geprägt worden, das sich in grundsätzlichen Auffassungen vom Islam unterscheidet. Jesus,
der Gründer des Christentums, hat in Glaubensfragen jegliche Anwendung von Zwang oder Gewalt
strikt abgelehnt, während Mohammed, der Gründer des Islam, Gewaltanwendung praktizierte und
forderte. Die politische Doktrin des Islam ist mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
nicht vereinbar. Aus diesem Grund ist ein Kulturkonflikt in Deutschland bereits Realität. Zu erwarten
ist eine Verschärfung dieses Konfliktes.
Inhaltsverzeichnis
1. Entstehung des Islam in Mekka............................................. .................................................. ........
2. Politische Ideologie des Islam in Medina .................................................. ...................................... 1
3. Absolutheitsanspruch des Islam............................................. .................................................. .......
4. Gewaltbereitschaft des Islam .................................................. .................................................. ......
5. Keine Religionsfreiheit im Islam .................................................. .................................................. ..
6. Ungleichheit der Geschlechter .................................................. .................................................. ....
7. Körperstrafen..................................... .................................................. ...........................................
8. Völkerverständigung............................... .................................................. ......................................
9. Quellen .................................................. .................................................. .......................................
1. Entstehung des Islam in Mekka
Mohammed (geb. ca. 570) begründete in Mekka den Islam. „Islam“ bedeutet Unterwerfung unter den Willen
der islamischen Gottheit. „Muslim“ bedeutet wörtlich „sich unterwerfend“ (SCH94:47). Mohammed erlebte
eine Reihe von Visionen und Auditionen, die erste etwa im Jahr 610, die als sein Berufungserlebnis gilt. Aus
jüdischen und sektiererisch-christlichen Fragmenten konstruierte Mohammed die Religion des Islam.
„Diesen jüdisch-christlichen Einfluß machen die Inhalte seiner ersten Verkündigungen deutlich, da sie
die Verwandtschaft zu christlich-jüdischen Glaubensinhalten nahelegen. Es ist dies insbesondere die
Verkündigung des Weltschöpfers,des monotheistischen Glaubens an den einen, höchsten, allmächtigen
Gott, die Androhung eines kommenden Gerichtes über den Unglauben seiner arabischen Landsleute
und die Lehre von der Auferstehung der Toten.“ (SCH94:42)
„Ein bedeutender Teil des koranischen Textes wurde erst später in Medina offenbart. Daher stellt sich
die Frage, ...was zu dieser (mekkanischen) Zeit der ‚Islam’ bedeutete...:
- Der Glaube an Gott,
- die Anrufung Gottes und Bitte um Vergebung für Sünden,
- Gebete...,
- Hilfe für Bedürftige,
- die Lossage vom Vertrauen auf trügerischen Reichtum und vom Betrug,
- Zucht im persönlichen Leben und
- das Verbot neugeborene Mädchen zu töten. (SCH94:68)
Bemerkenswert ist, daß der Islam die Erlösungsbedürftigkeit des Menschen nicht sieht und deshalb auch
keine Soteriologie kennt. Auch kennt der Islam keine Heilsgewißheit. Der Islam läßt in seinen mekkanischen
Anfängen keine aggressiven Züge gegenüber Nichtmuslimen erkennen.
2. Politische Ideologie des Islam in Medina
Mohammed wurde in Mekka stark angefeindet und zog sich deshalb im Jahr 622 nach Medina zurück. In
Medina setzten sich seine Visionen und Auditionen fort. Unter den verworrenen politischen Verhältnissen in
Medina entwickelte sich Mohammed zu einem Diktator. Den Islam gestaltete Mohammed in Medina zu einer
politischen Staatsdoktrin um, die unter Mißachtung der Menschenrechte nach Weltherrschaft strebt.
Die Muslime organisierte er zur politisch-religiösen „Umma“, der nach Auffassung des Islam besten Gemeinschaft
von Menschen.
3. Absolutheitsanspruch des Islam
Der Islam erhebt einen Absolutheitsanspruch seiner Lehre. Jede menschliche Meinung hat sich dem Koran,
dem heiligen Buch des Islam, unterzuordnen:
"... bei Ihm (Allah) ist die Urschrift des Buches" [Sure 13:39];
"Dies ist das Buch (Allahs), das keinen Anlaß zum Zweifel gibt, (es ist) eine Rechtleitung für die Gottesfürchtigen"
[Sure 2:2];
"Und Wir haben das Buch mit der Wahrheit zu dir herabgesandt... richte also zwischen ihnen nach
dem, was Allah herabgesandt hat und folge nicht ihren Neigungen, von der Wahrheit abzuweichen,
die zu dir gekommen ist" [Sure 5:28].
Demzufolge muß der gläubige Moslem dem Koran eine höhere Autorität zubilligen als dem Grundgesetz der
Bundesrepublik Deutschland. Zweifel am Koran als Niederschrift einer himmlischen Urschrift bestehen
schon wegen der zeitbedingten Aussagen des Koran. Der Koran enthält Dialoge zwischen Mohammed und
seinen mekkanischen Zeitgenossen, etwa Sure 29:50-51.
4. Gewaltbereitschaft des Islam
Nachdem sich Mohammed nach 622 in Yathrib (Medina) zum Alleinherrscher über die dortigen jüdischen
und arabischen Volksstämme aufgeschwungen hatte, überfiel er Karawanen auch in einer Zeit traditioneller
arabischer Waffenruhe. Der jüdische Stamm der Banu Quaynuqa lehnte eine Zwangsbekehrung zum Islam
ab:
„Die Männer wurden gebunden, und der ganze Stamm wurde nach Syrien verbannt“. Nach Konflikten
mit dem jüdischen Stamm Banu Nadir wurde auch dieser vertrieben. Der dritte in Medina ansässige
jüdische Stamm, die Banu Qurayza, wurde vernichtet. Muhammad ließ in deren Stadt Massengräber
ausheben, „dann wurden die Juden zu ihm geführt und bei den Gräbern enthauptet - insgesamt 600
bis 900 Männer. Die Hinrichtung dauerte den ganzen Tag über... Die Frauen und Kinder wurden zum
größten Teil in Medina versteigert, die übrigen in Syrien und in Nadjd“ (BOU90).
Der Glaubenskampf, auch der bewaffnete, ist für den Moslem religiöse Pflicht:
„Muhammad fordert im Koran dazu auf, sowohl Juden als auch Christen solange zu bekämpfen, bis
sie entweder den islam annehmen oder sich durch Kopfsteuer... ‚freikaufen’ [Sure 9:29-33]
(SCH94:82)
"Und kämpft gegen sie, bis es keine Verwirrung (mehr) gibt und die Religion Allah gehört..." [Sure
2:193];
"Zu kämpfen ist euch vorgeschrieben, auch wenn es euch widerwärtig ist..." [Sure 2:216];
"Bekämpft sie; so wird Allah sie durch eure Hand bestrafen und demütigen und euch gegen sie helfen..."
[Sure 9:14].
Unverhohlen fordert der Koran zur Anwendung brutalster Gewalt auf:
"Und tötet sie, wo immer ihr auf sie stoßt, und vertreibt sie, von wo sie euch vertrieben haben; denn
die Verführung (zum Unglauben) ist schlimmer als Töten..." [Sure 2:191]
"Und wenn sie sich abwenden, dann ergreift sie und tötet sie, wo immer ihr sie auffindet; und nehmt
euch keinen von ihnen zum Beschützer oder zum Helfer" [Sure 4:89]
"Der Lohn derer, die gegen Allah und Seinen Gesandten Krieg führen und Verderben im Lande zu erregen
trachten, soll sein, daß sie getötet oder gekreuzigt werden oder daß ihnen Hände und Füße
wechselweise abgeschlagen werden oder daß sie aus dem Lande vertrieben werden. Das wird für sie
eine Schmach in dieser Welt sein, und im Jenseits wird ihnen eine schwere Strafe zuteil" [Sure 5:33]
"In die Herzen der Ungläubigen werde Ich Schrecken werfen. Trefft (sie) oberhalb des Nackens und
schlagt ihnen jeden Finger ab!" [Sure 8:12]
"Zieht aus, leicht und schwer, und kämpft mit eurem Gut und mit eurem Blut für Allahs Sache! Das ist
besser für euch, wenn ihr es nur wüßtet!" [9:41]
"Wenn ihr auf die stoßt, die ungläubig sind, so haut (ihnen) auf den Nacken; und wenn ihr sie schließlich
siegreich niedergekämpft habt, dann schnürt ihre Fesseln fest. (Fordert) dann hernach entweder
Gnade oder Lösegeld, bis der Krieg seine Lasten (von euch) wegnimmt..." [Sure 47:4]
"Wahrlich, Wir haben für die Ungläubigen Ketten, eiserne Nackenfesseln und einen Feuerbrand bereitet."
[Sure 76:4]
5. Keine Religionsfreiheit im Islam
Das Grundgesetz gewährt Religionsfreiheit. Der Islam hingegen kennt keine Religionsfreiheit:
"Das sakralen Gesetz des Islam (Scharia) verbietet christliche Mission. Muslime wie beispielsweise
die Taliban, berufen sich bei der Behandlung der Nichtmuslime, vor allem der Christen, auf das islamische
Fremdenrecht. Diesem zufolge gelten Christen in einem islamischen Land als Schutzbefohlene',
die gegen Zahlung einer Kopfsteuer geduldet werden. Die Basis des islamischen Fremdenrechts
bildet ein Vertrag, den der zweite Kalif Umar ibn al-Khattab nach der Unterwerfung Syriens im Jahr
638 mit dessen einheimischen christlichen Bewohnern geschlossen hat. In diesem Vertrag, der bis
heute die Grundlage für das islamische Fremdenrecht darstellt, verpflichten sich die Christen, keine
Mission unter den Muslimen zu betreiben; den Muslimen immer mit Respekt zu begegnen; keinen ihrer
Angehörigen daran zu hindern, den Islam anzunehmen; ihre Kreuze und Bücher niemals öffentlich
zu zeigen. Mit dem Hinweis auf Sure 2:191 ("Die Verführung der Muslime ist schlimmer als der Totschlag")
forderte der Präsident der türkischen Religionsbehörde im Jahr 2000 alle islamischen Staaten
auf, gegenüber der christlichen Mission besonders wachsam zu sein" (Evangelische Karmelmission).
6. Ungleichheit der Geschlechter
Nach dem Grundgesetz sind Mann und Frau gleichberechtigt. Zu beachten ist, daß Mohammed den Muslimen
als absolutes Vorbild gilt:
„Nicht ganz eindeutig ist die tatsächliche Zahl der Frauen Muhammads. Der Biograph Ibn Ishaq nennt
die Zahl von dreizehn Frauen, der Historiker at-Tabari fünfzehn, andere Quellen noch nhöhere Zahlen.
Nicht ndarin eingeschlossen sind die Nebenfrauen, mit denen Muhammad keine offizielle Eheschließung
einging. Bei Muhammads Tod blieben wohl neun Witwen zurück. Sure 33:50 legitimiert die Ausnahmeregelung
für Muhammad, dem es als einzigem Menschen von Gott gestattet war, mehr als vier
Frauen zu heiraten... Diese Ausnahmen legitimierte der Koran stets mit Offenbarungen im Nachhinein...“
(SCH94:307)
Der Koran gesteht dem Ehemann das Recht zu, seine Ehefrau zu schlagen:
„Die Männer stehen über den Frauen, weil Gott sie vor ihnen ausgezeichnet hat, und wegen der Ausgaben,
die sie von ihrem Vermögen machen... Und wenn Ihr fürchtet, daß die Frauen sich auflehnen,
dann ermahnt sie, entfernt euch von ihnen im Ehebett und schlagt sie. Wenn sie euch dann gehorchen,
dann unternehmt nichts weiter gegen sie!“ [Sure 4:34]
Frauen sind bei Vererbungen nicht gelichberechtigt:
„Sie erbt jedoch immer nur die Hälfte von dem, was ein männlicher Erbe bekommen würde [Sure
4:11-12]“ (SCH94:339)
7. Körperstrafen
Körperstrafen sind nach dem Grundgesetz verboten. Im islamischen Recht werden Körperstragen gefordert.
„Schwerer Diebstahl: Nach Sure 5:33,38 und der Überlieferung soll dem Täter beim ersten mal die
rechte Hand und im Wiederholungsfall der linke Fuß amputiert werden.“ (SCH94:296)
Angesichts der Gleichwertigkeit der Hadithe mit dem Koran ist folgender Bericht über den Umgang von Mohammed
mit einer Ehebrecherin von Bedeutung:
„Eine Frau kam zum Propheten. Sie war infolge eines Ehebruchs schwanger. Sie sagte: O Gesandter
Gottes, ich habe eine gesetzliche Strafe verdient, so verhänge sie über mich. Der Gesandte Gottes
rief ihren Sachwalter zu sich und sagte: Sei gut zu ihr. Und sobald sie ihre Niederkunft gehabt hat,
bringe sie zu mir. Er tat so. Da befahl der Prophet, und ihre Kleider wurden um sie festgebunden.
Dann befahl er, und sie wurde gesteinigt.“ (KOR87:550)
8. Völkerverständigung
Artikel 9 des Grundgesetzes besagt:
"Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich
gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten,
sind verboten."
Der Koran unterteilt die Menschen in gläubige Muslime, ungläubige "Schriftbesitzer" (Juden und Christen)
und sonstige Ungläubige. Das Verhalten "Ungläubigen" gegenüber ist im Koran von grob rechtswidrig bis
mörderisch vorgeschrieben und inhaltlich zweifelsfrei gegen den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet.
9. Quellen
BOU90 Bouman,J.
Der Koran und die Juden; Darmstadt (1990).
KOR87 Koran
Der Koran, Gütersloh 1987, Seite 550)
SCH94 Schirrmacher,C.
Der Islam 1; Neuhausen 1994
http://www.iavg.org/iavg011.pdf